Puderweiße Strände, mächtige Kokospalmen, das Wasser klar wie Kristall: Die Malediven sind ein wahres Sehnsuchtsziel. Für einen Deutschen ist das natürlich noch lange kein Grund, sich nicht zu beschweren. So hat ein deutscher Urlauber seinen Reiseveranstalter verklagt, weil angeblich alle paar Minuten Kokosnüsse mit einem lauten Knall zu Boden fallen würden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun entschieden: Der Mann hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Herabfallen von Kokosnüssen sei ein natürlicher Vorgang und kein Reisemangel.
